Autohaus Metz

 
 

Unfallinstandsetzung

 

Tipps für Autofahrer!

 

Haftpflichtschaden:

 

  • Sie können die Werkstatt selbst bestimmen!
  • Sie können bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben!
  • Sie können ein Ersatzfahrzeug mieten!
  • Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen!
  • Sie können bei Totalschaden reparieren oder verkaufen!
  • Sie können die Zahlung durch eine "Reparaturkosten-Übernahmeerklärung" vereinfachen!

 

Kaskoschaden:

 

  • Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbst verschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte aus Ihrem Versicherungsvertrag. Diese können erheblich von den oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten: Wir setzen uns daher gern unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Aber auch hier gilt:

 

  • Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen, sofern der Kaskovertrag ausdrücklich nichts anderes bestimmt.

 

Sie möchten unsere Leistung in Anspruch nehmen? 

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.